Allgemeine Geschäftsbedingungen DJ K-Project (Music)

1. Geltungsbereich

Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 18.03.2018 gültig und gelten für sämtliche Leistungen von K-Project-graphics & music. Von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.

 

2. Vertragsart

Verträge, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde liegen, sind nach BGB als Dienst-/Werkverträge einzustufen.

 

3. Haftung

Der Auftragnehmer haftet bei Sach- und Personenschäden gegenüber dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach §823 BGB *2). Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind. Für Vermögensschäden und entgangenen Gewinn aufgrund von Planungs- / Beratungsfehlern haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 823 BGB
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. Gegenüber dem Auftraggeber nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

4. Auftraggeber-Pflichten

Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Auftragnehmer über den zeitlichen Ablauf sowie die geplanten Einsatzzeiten zu informieren. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies sollten sein:
1. technische Pläne und Zeichnungen
2. Grundrisse
3. Bestuhlungspläne
4. Flucht – und Rettungswegpläne
5. Bühnenpläne
6. Beschallungspläne
7. Beleuchtungspläne
8. Energieanforderungen
Sowie weitere relevante Unterlagen, die zur Durchführung der Veranstaltung benötigt werden. Sind die Unterlagen nicht ausreichend, ist eine einvernehmliche Klärung der Beschaffung oder Erstellung erforderlich.

5. Auftragnehmer-Pflichten

Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, die ihm übertragenen Aufgaben verantwortungsbewusst und unter Berücksichtigung aller ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Kenntnisse auszuführen. Über vertrauliche Informationen sind zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer stillschweigen vereinbart.

6. Überwachung von Arbeitgeber-Pflichten

Soweit dem Auftragnehmer vom Auftraggeber oder von Dritten Personal zur Planung der Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird, ist er ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Vorschriften der Arbeitssicherheitsgesetzes oder sonstiger arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften zu überwachen. Der Auftragnehmer ist ohne besonderen Auftrag nicht verpflichtet, zu differenzieren, ob es sich bei dem vom Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellten Personal um Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter oder Betriebspraktikanten handelt. Soweit für einzelne Personen besondere Arbeitszeiten oder Arbeitnehmerschutzvorschriften zu beachten sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Mitarbeiter unter Angabe der Beschränkungen genau zu bezeichnen.

7. Leistungsbeschreibung / Leistungsnachweis

Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der erstellten Auftragsbestätigung. Werden außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs vom Auftraggeber weitere Leistungen in Auftrag gegeben, sind diese nach Aufwand zu vergüten. Die Übersendung eines Leistungsnachweises ist nach Durchführung möglich.

8. Vergütung / Preise

Die Vereinbarung über Vergütung und Preise der Veranstaltung wird in der Auftragsbestätigung geklärt. Die angegeben Preise sind zuzüglich ohne Mehrwertsteuer (Kleinunternehmer Regelung). Entstehende GEMA-Gebühren werden vom Veranstalter angemeldet und übernommen.

9. Zahlungsziel

Die Bezahlung wird durch die Auftragsbestätigung geklärt oder nach Veranstaltungsende durchgeführt.

10. Arbeitssicherheit

Es ist die Pflicht des Auftraggebers, den Auftragnehmer über eventuelle Risiken und Gefahren am geplanten Einsatzort vor Aufnahme der Arbeiten zu informieren.

 

11. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung der Auftragsbestätigung nach Erhalt des Auftragnehmers kann nur schriftlich erfolgen und wird:
4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit 50 % der Grundgage (oder des Festpreises)
2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit 75 % der Grundgage (oder des Festpreises) und
am Veranstaltungstag mit 100 % der Grundgage (oder des Festpreises)
als Ausfallbetrag an den Auftragnehmer gezahlt. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so tritt an deren Stelle diejenige Vereinbarung, die dem von beiden Parteien angestrebten Verwendungszweck am ehesten entspricht in Kraft.

Hinweis:

K-Project graphics & music ist ein Werbename. Entsprechend der Hinweise im Impressum ist immer der Unterzeichnende entsprechend alleiniger Vertragspartner.

© 18.03.2018 Karsten Albertsen-Klose